Positionspapier der LAG Gleichstellung zur geplanten Neuordnung der Pflegeversicherung
Die LAG Gleichstellung begrüßt, dass mit der geplanten Neuordnung der Pflegeversicherung eine Stabilisierung der ebendieser angestrebt wird. Sie sieht jedoch in zentralen Regelungen des Entwurfs erheblichen Nachbesserungsbedarf. So kritisiert sie u.a. die geplante Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige (§ 44 SGB XI) sowie die Aussetzung der Tariftreue in der stationären Altenpflege.
Die LAG Gleichstellung fordert im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens:
1. Beibehaltung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige in vollem Umfang (§ 44 SGB XI). Eine Kürzung ist gleichstellungspolitisch nicht vertretbar und erhöht das Altersarmutsrisiko für Frauen. Außerdem sind pflegende Angehörige essenzieller Bestandteil des Pflegesystems, schließen Versorgungslücken zwischen stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Anreize wie diese zu streichen, wird die Situation verschärfen.
2. Vollauszahlung des ambulanten Entlastungsbudgets ab Beginn der Pflegebedürftigkeit, ohne eine Reduzierung in der Anfangsphase.
3. Erhalt des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI) als Grundlage niedrigschwelliger Alltagsunterstützung und Prävention.
4. Beibehaltung der Tariftreue in der Altenpflege ohne Aussetzung. Die strukturelle Aufwertung des Pflegeberufs darf nicht der Haushaltskonsolidierung geopfert werden.
5. Verzicht auf die Rücknahme der Einkommensgrenze beim Elternunterhalt. Der Verwaltungsaufwand für kommunale Sozialämter wäre unverhältnismäßig.
6.Dauerhafte Bundesfinanzierung versicherungsfremder Leistungen – insbesondere der Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger – aus allgemeinen
Das Positionspapier der LAG Gleichstellung in voller Länge können Sie hier nachlesen.