Die LAG Gleichstellung veröffentlicht am 11.5.26 eine Stellungnahme zur Einführung des 8. März als gesetzlicher Feiertag und kommt darin zu folgendem Fazit:

„Die Einführung des 8. März als gesetzlicher Feiertag wäre kein bloß symbolischer Akt, sondern ein notwendiger Ausdruck staatlicher Verantwortung für die faktische Umsetzung der verfassungsrechtlich garantierten Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Die Bilanz ist klar:

✓ Verfassungsrechtliche Pflicht: Artikel 3 GG, NKomVG und NGG verpflichten zu aktiver Gleichstellungsförderung
✓ Strukturelle Notwendigkeit: Persistente Ungleichheiten in Erwerbsbeteiligung, Einkommen und unbezahlter Sorgearbeit erfordern institutionelles Signal
✓ Demokratischer Mehrwert: Geschlechtergerechtigkeit stärkt politische Stabilität und Vertrauen
✓ Wirtschaftliche Rationalität: Gleichstellung ist Fachkräftesicherung und Standortvorteil
✓ Kommunale Handlungsfähigkeit: Der Feiertag bietet Kommunen institutionalisierten Rahmen für Gleichstellungsarbeit“

Hier die ganze Stellungnahme als PDF lesen.