Eine weitere Mogelpackung: Lohnersatzzahlungen sind keine zusätzlich bezahlten Urlaubstage für die Kinderbetreuung!
Die Entscheidung ist gefallen. Wegen der Corona-Pandemie sind Kitas und Schulen wieder bis zum 31.01.2021 geschlossen. Und erneut stehen Eltern – insbesondere Mütter – vor der Herausforderung, wie sie Kinderbetreuung und Berufstätigkeit vereinbaren sollen.
Von zusätzlichem, bezahlten Urlaub war ursprünglich die Rede. Hoffnungsvoll hieß es: „Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.“
Herausgekommen ist eine Mogelpackung. Beschlossen wurde zunächst nur, den § 56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu ergänzen für den Wegfall von Präsenzunterricht in der Schule oder eine Verlängerung der Schulferien. Diese staatliche Entschädigung beträgt aber nur 67% des Verdienstausfalls – das entspricht nicht bezahltem Urlaub! Da es zudem überwiegend Frauen sind, die für die Betreuung der Kinder zu Hause bleiben, sind sie es, die die hohen Einkommenseinbußen haben. Somit lässt sich auch der immer noch vorhandene Gender Pay Gap von mehr als 20% niemals schließen!
Nun sind darüber hinaus 10 zusätzliche Kinderkranktage pro Elternteil beschlossen worden, die jetzt auch in Anspruch genommen werden dürfen, wenn Schule oder Kita aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen sind. Bei Kinderkranktagen wird eine Lohnersatzzahlung geleistet. Auch das ist kein zusätzlicher bezahlter Urlaub sondern nicht viel mehr als eine zweite Mogelpackung.
Für die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbüros in Niedersachsen (LAG) sind Einkommenseinbußen bei pandemiebedingten Kita- und Schulschließungen nicht hinnehmbar!
Weder 67% des Verdienstausfalls noch Lohnersatzzahlungen sind akzeptabel. Frauen dürfen nicht in jeder Hinsicht Verliererinnen der Corona-Pandemie werden. Deshalb braucht es eine gesicherte Lohnfortzahlung, also zu 100% bezahlten zusätzlichen Urlaub für Eltern, die ihre Kinder bei Kita- und Schulschließung zu Haus betreuen müssen. Bei den finanziellen Hilfen darf der Blick nicht länger einseitig auf die Unterstützung von Wirtschaftsunternehmen gerichtet werden. Es müssen endlich die Familien im Fokus stehen.