Stellungnahme zur Ausführung des Gewalthilfegesetzes (Nds. AG GewHG)
Im Rahmen der Verbandsbeteiligung hat der LAG-Vorstand am 3.8.2026 eine Stellungnahme zur Ausführung des Gewalthilfegesetzes (Nds. AG GewHG) und der dazugehörigen Verordnung erarbeitet.
Im Fazit heißt es darin:
„Die LAG Gleichstellung unterstützt den Gesetzentwurf in seiner Grundrichtung. Damit er trägt, muss die Planung auf kommunalem Wissen aufsetzen, der kommunale Schnittstellenaufwand sichtbar gemacht und finanziert werden, und der Ausbau muss dort ansetzen, wo der tatsächliche Engpass liegt: beim Anschlusswohnraum.
Die LAG Gleichstellung unterstützt die Zielrichtung des Gesetzentwurfs ausdrücklich. Damit das Gesetz seine Schutzwirkung in der Praxis voll entfalten kann, braucht es jedoch eine verbindliche kommunale Beteiligung an der Entwicklungsplanung, eine realistische Berücksichtigung kommunaler Folgekosten sowie eine konsequente Orientierung an den Vorgaben der Istanbul-Konvention. Für eine Detaillierte Aufstellung verweisen wir auf die Stellungsnahmen der jeweiligen Verbände, unter anderem BISS-Stellen, FBS Stellen, Täterarbeit und Beratungsstellen für Frauen in Prostitution. Ebenso sollten Prävention, Barrierefreiheit, diskriminierungsfreier Zugang sowie die unterschiedlichen Bedarfe aller von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffenen Menschen im weiteren Gesetzgebungsverfahren stärker berücksichtigt werden.“
Die detaillierte Stellungnahme können Sie hier downloaden.