Die niedersächsische Richtlinie zur Finanzierung von Frauenhäusern und Gewaltberatungsstellen wird aktuell überarbeitet. Schon bisher ist die finanzielle Ausstattung von Frauenhäusern und Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* völlig unzureichend, obwohl sie als Schutzhäuser und wichtige Anlaufstellen für von Gewalt betroffene Frauen* und Mädchen* dringend benötigt werden und seit 2018 nach der Istanbul Konvention als Opferschutz rechtlich verbindlich festgeschrieben sind.

Die LAG Gleichstellung fordert eine Neuausrichtung der Finanzierung auf allen Ebenen: Gewaltschutz ist in den Bereichen sexualisierter und häuslicher Gewalt keine freiwillige Leistung, sondern eine Verpflichtung von Bund, Land und Kommunen. Die jetzt vorgesehene Überarbeitung der niedersächsischen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind verstößt gegen die Vorgabe der Istanbul Konvention, als Handlungsperspektive den opferzentrierten Blick einzunehmen und ist damit rechtswidrig.

Die Kritik an der Überarbeitung entzündet sich an den folgenden Punkten:

 

  • Begrenzung der Aufenthaltsdauer auf drei Monate

Eine Verweildauer festzuschreiben –selbst, wenn sie „weich“ formuliert ist – verkennt die Realität vor Ort. Auch wenn die einzelne Einrichtung abweichen kann, wird die Arbeit durch die geplante Änderung deutlich erschwert. Eine grundsätzlich maximale Aufenthaltsdauer unterschlägt, dass nicht nur eine körperliche Akutversorgung, sondern insbesondere eine psychologische Stabilisierung erfolgen soll. Darüber hinaus müssen solche Faktoren wie Existenzsicherung, Beschaffung von Dokumenten aus Herkunftsländern und langwierige Gerichtsverhandlungen beachtet werden.

 

  • Belegungsschlüssel

Der neue Belegungsschlüssel von 8:1 lässt die Kinder, die im Regelfall mit ihren Müttern in die Einrichtungen kommen, unberücksichtigt. Auch diese Kinder sind im Regelfall erheblich auf die Unterstützung und Maßnahmen in den Einrichtungen angewiesen, so dass die Betreuung von 8 Frauen mit Ihren 10-15 Kindern durch eine einzige Mitarbeiterin völlig an der Realität vorbeigeht.

 

  • Mitfinanzierung

Die angepasste Mitfinanzierung ist unzureichend. Zumal die fehlende Berücksichtigung von alljährlichen Kostensteigerungen faktisch bereits jetzt schon eine kontinuierliche Leistungskürzung bedeutet. Die Überarbeitung der Richtlinie darf keine Kürzungen der Zuwendungen bedeuten. Aktuell wäre eine Erhöhung der Förderung oder mindestens eine Dynamisierung notwendig.

 

  • Wegfall der Pauschale für psychosoziale Beratung

Der Wegfall der Pauschale für psychosoziale Beratung für Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund bedeutet trotz Erhöhung der Einzelfallpauschale eine Kürzung. Damit kann der Mehraufwand an Betreuung und Beratung von komplexen Fällen nicht aufgefangen werden.

 

  • Streichung der Zuschläge für Kinder

Werden die Zuschläge für Kinder gestrichen, dann werden die Herausforderungen der Betreuung politisch nicht mehr wahrgenommen. Die Kinder werden meist nur als „Begleitung“ ihrer Mütter registriert. Der hohe Betreuungsaufwand wird überhaupt nicht gesehen.

 

Dies ist eine wichtige, in einigen Fällen lebenswichtige Aufgabe, die Frauenhäuser und Gewaltberatungsstellen leisten! Die LAG Gleichstellung fordert die Landesregierung auf, den Opferschutz endlich ernst zu nehmen. Niedersachsen muss ein sicherer Ort für Frauen und Mädchen sein!