LAG Gleichstellung erzielt Erfolge bei Novellierung des NKomVG: Abwahl der Gleichstellungsbeauftragten künftig nur mit 2/3-Mehrheit
Am 9. September 2026 hat der Landtag Änderungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen. Die zentralen Forderungen der LAG Gleichstellung und anderen frauenpolitischen Akteurinnen wurden dabei berücksichtigt:
Für die Abberufung der hauptberuflich beschäftigten Gleichstellungsbeauftragten ist zukünftig eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Vertretung erforderlich (§ 8 Abs. 2 Satz 1 NKomVG).
Zur Vertretung der Kommune in Unternehmen (§ 138 Abs. 1 Satz 1 NKomVG) sowie zu den Organen der Kommunalen Anstalt (§ 145 Abs. 7 Satz 1 NKomVG) ist zukünftig die Geschlechterparität anzustreben.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten begrüßt die Novellierung und dankt ihren Mitgliedern für die wichtige Unterstützung auf dem Weg hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit!
Die Stellungnahme der LAG Gleichstellung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher und stiftungsrechtlicher Vorschriften im Rahmen der Verbandsbeteiligung können Sie hier nachlesen.