Der Kabinettsentschied über den Haushaltsentwurf für das nächste Jahr sieht vor, Eltern mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen ab 150.000 Euro sollen keinen Anspruch auf Elterngeld mehr haben. Das Bundesfamilienministerium spricht von ca. 60.000 betroffenen Paaren.

Welche Auswirkungen sind von dieser angekündigten Kürzung zu erwarten?

Betroffen wären bereits Paare, die keine Spitzenposition innehaben und jeweils in Vollzeit arbeiten: Sie würden kein Elterngeld mehr erhalten. Gerade in Städten mit hohen Lebenshaltungskosten, kann dies zu deutlichen finanziellen Einschnitten innerhalb des Familiensystems führen und damit auch zu der Frage: Bekommen wir überhaupt Kinder und wer tritt beruflich kürzer?

Im Jahr 2022 bezogen 1,8 Millionen Personen Elterngeld. Davon waren 1,4 Millionen Frauen. Die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 war ein wichtiger gleichstellungsrelevanter Schritt in die richtige Richtung. Nachdem sich nun über Jahre zeigte, dass Väter in der Mehrheit nur zwei der 14 Monate Elterngeld beantragen, war eigentlich eine Überarbeitung des Elterngeldes notwendig. Ziel sollte es sein, Väter mehr in die Verantwortung der Kinderbetreuung und Haushaltsorganisation zu nehmen und Müttern vielfältigere berufliche Perspektiven zu ermöglichen. Vor allem auch im Hinblick auf die fehlenden Kinderbetreuungsplätze ist dieser Beschluss mehr als fraglich. Bereits jetzt müssen viele Eltern weit über die 14 Monate in Elternzeit bleiben, weil sie schlichtweg keinen Betreuungsplatz erhalten haben. In den meisten Fällen sind es Frauen, die dann bei ihren Kindern zu Hause bleiben und später mit wenigen Stunden wieder ins Arbeitsleben einsteigen. Sie fehlen dann wiederum als Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt.

In Zukunft werden weniger Menschen Elterngeld erhalten und Frauen beruflich weiterhin zurückstecken. Damit führt der neue Kabinettsbeschluss genau in die entgegengesetzte Richtung und ist aus Gleichstellungssicht ein Rückschritt.

Die LAG Gleichstellung fordert fairere Wege, einen ausgeglichenen Haushalt anzustreben, ohne dabei dem Verfassungsauftrag der Gleichstellung entgegenzuwirken. Es darf nicht sein, dass immer wieder Frauen und Familien die Leidtragenden sind, wenn Einsparungen vorgenommen werden. Ohne eine faire Aufteilung der Carearbeit gibt es keine Gleichstellung. Hier muss ein Umdenken auf bundespolitischer Ebene stattfinden, um endlich mit der Gleichstellung von Männern und Frauen voranzukommen.