Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher und stiftungsrechtlicher Vorschriften (NKomVG)
Im Rahmen der Verbandsbeteiligung hat der LAG-Vorstand am 4.8.2026 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher und stiftungsrechtlicher Vorschriften (NKomVG) erarbeitet.
Im Fazit heißt es darin:
„Der Gesetzentwurf enthält wichtige und überfällige Weichenstellungen. Aus Gleichstellungsperspektive werden insbesondere die verpflichtende Stellvertretung (§ 8 NKomVG-E) und die Absicherung bei Wahlanfechtung (§ 80 NKomVG-E) nachdrücklich begrüßt.
Um die Neuerungen erfolgreich und im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger umzusetzen, regend wir an:
1. Die Pflicht zur Stellvertretung (§ 8 NKomVG) mit der Klarstellung zu verbinden, dass hierfür angemessene zeitliche und finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden müssen.
2. Die vergütungsrechtliche Flexibilisierung (§ 107 NKomVG) an Kriterien der Entgeltgleichheit zu binden.“
Die detaillierte Stellungnahme können Sie hier downloaden..