Der Entwurf eines neuen Kitagesetzes (KiTaG) hat vielerorts Empörung ausgelöst. Das Fehlen einer gesetzlichen Regelung zur dritten Betreuungskraft in den Kita-Gruppen ist ein zentraler Aspekt für die vernichtende Kritik, die landesweit zum Ausdruck gebracht wird.

„Qualitätsmerkmal für die Kinderbetreuung ist ein guter Personalschlüssel, daran besteht kein Zweifel“, sagt Angelika Kruse vom Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbüros Niedersachsen (LAG). Aber neben den pädagogischen Qualitätsstandards darf auch das ebenso wichtige frauen-, familien- und gesellschaftspolitische Erfordernis der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht aus dem Blick verloren gehen. Auch dafür braucht es eine gute institutionelle Kinderbetreuung, die insbesondere in Bezug auf die täglichen Betreuungszeiten und die Schließungszeiten in den Ferien Arbeitszeitmodelle erwerbstätiger Eltern berücksichtigen muss.

Die Corona-Pandemie hat es überdeutlich gezeigt: Wenn Kitas und Schulen geschlossen sind, ist es für berufstätige Eltern unmöglich, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Gleichzeitig zu arbeiten und kleinere Kinder zu betreuen ist nicht einmal im Homeoffice zu bewältigen oder stellt eine große Herausforderung bis hin zur Überforderung dar. Gerade Frauen haben bei der pandemiebedingten Schließung von Kitas und Schulen ihre Arbeitszeit sehr stark reduziert, obwohl diese schon vor der Coronakrise weit unter der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von Männern lag. Für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt sind gute Kinderbetreuungseinrichtungen mit hervorragender Qualität sowie bedarfsgerechten Betreuungszeiten das A und O!

Deshalb steht für Regina Bien vom Vorstand der lag fest: „Betreuungsqualität in der Kita und die Anforderungen von Eltern im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie dürfen keinen Gegensatz darstellen und nicht gegeneinander ausgespielt werden. Diesem Anspruch muss ein neues KiTaG gerecht werden.“