Weiteres Gutachten zu kommunalen Gleichstellungsbeauftragten veröffentlicht
Im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten hat Prof. Dr. Ulrike Lembke ein weiteres Gutachten zur verfassungsrechtlichen Gleichstellungsverpflichtung und die Bedeutung der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten veröffentlicht. Das Gutachten macht deutlich, dass kommunale Gleichstellungsarbeit keine freiwillige kommunale Zusatzaufgabe ist, sondern eine verfassungsrechtlich begründete Pflichtaufgabe.
Ergebnisse des Rechtsgutachtens auf der Webseite der BAG
Bereits im vergangenen Jahr erstellte Prof. Dr. Lembke ein Rechtsgutachten im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Darin nimmt die Juristin eine verfassungsrechtliche Bewertung des Entwurfs einer Reform des niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) vor.
Ergebnisse des Rechtsgutachten zur NGG-Reform